Weiter erkläre F.________ in ihrer neuen Schilderung nicht, weshalb sie plötzlich alles mitbekommen haben wolle, wenn sie doch in der Untersuchung noch ausführlich und lebensnah zu Protokoll gegeben habe, zweimal nach draussen gegangen zu sein und dabei nach Hilfe gesucht zu haben. Abgesehen davon sei nicht einleuchtend, inwiefern F.________ trotz ihrer bekannten Sehschwäche und der Beschädigung ihrer Brille im Rahmen der Auseinandersetzung nunmehr doch alles genau gesehen haben wolle. Schliesslich bringe F.________ die angebliche Zwangslage in ihrer Stellungnahme bloss pauschal vor, ohne näher zu beschreiben, inwiefern sie durch D._____