als Auskunftsperson. 2.2. Der Beschwerdeführer begründet sein Revisionsgesuch mit einer Erklärung von F.________ vom 30. April 2024 gegenüber einem Notariat in Serbien, wonach sie ihre im Jahr 2019 gemachten Aussagen korrigieren wolle. Gemäss dieser Erklärung sei sie damals in einer emotionalen Beziehung zu D.________ gestanden und von ihm überredet bzw. gezwungen worden, Aussagen zu seinen Gunsten abzugeben. Entgegen ihrer damaligen Angaben habe sich der Vorfall in U.________ wie folgt zugetragen: Sie habe sich zusammen mit D.________ im Vereinslokal aufgehalten, als B.________ und der Beschwerdeführer erschienen seien. B.________ habe von D.________ Kokain kaufen wollen.