__ aus und drohte dabei, er werde ihn aufschlitzen, abschlachten bzw. ihm die Kehle durchschneiden. Dies führte dazu, dass D.________ den Inhalt seiner Hosentaschen - Bargeld in der Höhe von Fr. 5'360.-- und EUR 145.--, zwei Mobiltelefone und einen Fahrzeugschlüssel - auf einen Salontisch legte bzw. dem Beschwerdeführer übergab. Nach Entwendung des genannten Deliktsguts verliessen der Beschwerdeführer und B.________ fluchtartig das Lokal.