C. A.________ wendet sich mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Er beantragt, in Aufhebung des angefochtenen Beschlusses sei das Revisionsgesuch vom 8. Mai 2024 gutzuheissen. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht verlangt er, der Beschwerde sei insoweit die aufschiebende Wirkung zu gewähren, als der Vollzug der Landesverweisung bis zum rechtskräftigen Entscheid aufgeschoben werde. Da weder die Staatsanwaltschaft noch die Vorinstanz dagegen opponierten, wurde diesem Ersuchen mit Verfügung vom 8. Oktober 2024 entsprochen. Erwägungen: