B. Am 8. Mai 2024 reichte A.________ beim Obergericht des Kantons Zürich ein Revisionsgesuch gegen das Urteil vom 11. Mai 2024 ein. Das Obergericht schob deshalb den Vollzug der Landesverweisung einstweilen auf. Mit Beschluss vom 24. Juli 2024 wies es das Revisionsgesuch ab.