A. Mit Urteil vom 11. Mai 2022 erklärte das Obergericht des Kantons Zürich A.________ zweitinstanzlich des qualifizierten Raubes für schuldig und verurteilte ihn hierfür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Nebst dem sprach es eine Landesverweisung von acht Jahren aus. Auf eine von A.________ hiergegen erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil 7B_73/2022 vom 26. September 2023 nicht ein, womit der Entscheid des Obergerichts in Rechtskraft erwachsen ist.