_, Dr. G.________, I.________, D.________ und E.________ u.a. wegen Urkundenfälschung, Absprachen, Manipulation und Rechtsbeugung, krimineller Organisation und Nötigung. In einer Ergänzung der Anzeige wurde die Strafverfolgung der Beschuldigten wegen Amtsgeheimnisverletzung, die Weiterleitung an das Bundesstrafgericht und die Feststellung der Nichtigkeit respektive die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Zentrales Amt, verfügte am 18. Juli 2023 die Nichtanhandnahme. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Kantonsgericht des Kantons Wallis mit Verfügung vom 1. Dezember 2023 abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.