Nicht zu hören sind dabei Rügen, die im Ergebnis auf eine materielle Überprüfung des angefochtenen Entscheids abzielen ("Star-Praxis"; BGE 146 IV 76 E. 2; 141 IV 1 E. 1.1). 1.4.2. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrages an die Vorinstanz, das verfahrensgegenständliche Beschwerdeverfahren mit zwei anderen von ihm geführten Beschwerdeverfahren, die sich ebenfalls gegen Einstellungen von Strafverfahren gegen Mitarbeitende der C.________ AG richten, zu vereinen. Er legt auch vor Bundesgericht nicht dar, inwiefern die Voraussetzungen für eine Verfahrensvereinigung nach Art.