sie muss vielmehr die Anspruchsvoraussetzungen und namentlich den erlittenen Schaden genau substanziieren und letzteren, soweit möglich, beziffern (Urteile 7B_165/2025 vom 9. Oktober 2025 E. 1.2.2; 7B_500/2024 vom 28. August 2025 E. 1.2; 7B_1236/2024 vom 25. Juni 2025 E. 1.2.3; je mit Hinweisen). 1.2. Der Beschwerdeführer macht geltend, der Beschwerdegegner 2 sei prozessbegleitend für die Verfahren der C.________ AG bzw. der D.________ AG gegen ihn verantwortlich gewesen. In dieser Funktion habe er unter anderem verursacht, dass der Beschwerdeführer die D.________ AG statt die C.________ AG eingeklagt habe. Diese Klage sei wegen fehlender Passivlegitimation abgewiesen worden.