C. Gegen den Beschluss des Obergerichts führt A.________ Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Er beantragt, dass dieser aufzuheben und die Strafuntersuchung wieder aufzunehmen sei. Eventualiter sei die Sache zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die kantonalen Akten wurden beigezogen. Vernehmlassungen wurden keine eingeholt. Erwägungen: