Dadurch sei es mittels Suchfunktion ohne Weiteres möglich, nach der geschützten Anwaltskorrespondenz zu suchen und diese ohne grossen Aufwand auszusondern. Diesen Anforderungen sei er im vorinstanzlichen Verfahren nachgekommen, indem er der Vorinstanz mitgeteilt habe, dass sich die Anwaltskorrespondenz auf den sichergestellten elektronischen Geräten in den Applikationen E-Mail, WhatsApp und SMS sowie in Word-, Excel- oder PDF-Dateien befinde.