Ein vom Anwaltsgeheimnis erfasstes Mandatsverhältnis ist ausgewiesen, soweit es sich beim fraglichen Anwalt um die Verteidigung der siegelungsberechtigten Person im hängigen Strafverfahren handelt. Für die Zeit vor der aktenkundigen Mandatierung ist jedoch eine zusätzliche Plausibilisierung erforderlich (Urteil 7B_550/2025 vom 2. Oktober 2025 E. 3.3). Kommt die siegelungsberechtigte Person dieser Mitwirkungs- und Substanziierungsobliegenheit nicht nach, ist das Gericht nicht gehalten, von Amtes wegen nach allfälligen materiellen Durchsuchungshindernissen zu forschen (statt vieler Urteil 7B_711/2024 vom 20. November 2024 E. 2).