A. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte, führt gegen A.________ sowie verschiedene weitere Personen ein Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs. Am 7. Mai 2025 liess sie am Wohnort von A.________ und in den Geschäftsräumen seiner Gesellschaft, der B.________ GmbH, Hausdurchsuchungen durchführen. Sie stellte dabei Unterlagen und elektronische Datenträger sicher. A.________ verlangte deren Siegelung. Am 21. Mai 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft die Entsiegelung und Durchsuchung der sichergestellten und versiegelten Aufzeichnungen und Gegenstände. Am 6. Juni 2025 zog A._____