4. Die Beschwerde führt im Abschnitt "Formelles" aus, die Beschwerdeführerin sei "als Partei des Verfahrens" zur Beschwerde legitimiert. Näher begründet wird die Legitimation nicht. An anderer Stelle der Beschwerdeschrift wird sodann geltend gemacht, das angeblich strafbare Verhalten der Beschuldigten habe bei der Beschwerdeführerin eine "Schädigung der Bonität" verursacht, wodurch sie "massive wirtschaftliche Schäden" erlitten habe (Beschwerde, S. 5 f.; in den einleitenden Bemerkungen), ihr seien "erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Schäden" entstanden (Beschwerde, S. 8;