2. Gegen den Entscheid des Obergerichts vom 23. November 2023 führt A.________ mit Eingabe vom 29. November 2023, ergänzt am 14. Dezember 2023 und 3. Januar 2024, Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Sinngemäss beantragt sie die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Bewilligung des Wechsels ihrer amtlichen Verteidigung. Das Bundesgericht verzichtet auf die Einholung von Vernehmlassungen.