Zur Begründung machte sie ein gestörtes Vertrauensverhältnis geltend. Mit Verfügung vom 23. August 2023 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung ab. Die von A.________ dagegen an das Obergericht des Kantons Thurgau erhobene Beschwerde wies dieses mit Entscheid vom 23. November 2023 ab.