C. Gegen den Entsiegelungsentscheid vom 6. November 2023 gelangt A.________ mit Beschwerde vom 15. Dezember 2023 an das Bundesgericht. Er beantragt, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und das Entsiegelungsgesuch sei vollumfänglich abzuweisen; die am 29. September 2023 sichergestellten und versiegelten Gegenstände seien ihm zurückzugeben. Erwägungen: