Der Sachverhalt gemäss Strafanzeige 5 wurde im (vorgenannten) Strafverfahren gegen B.________ bereits mituntersucht, als die entsprechende Strafanzeige einging. Am 13. Mai 2024 erging eine Anklage und eine Teil-Einstellung in Sachen B.________ (betreffend Sachverhalte gemäss Strafanzeigen 1-5). Ebenfalls am 13. Mai 2024 erliess die Staatsanwaltschaft in Sachen C.________ AG, D.________, F.________ und Unbekannt wegen Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsbesorgung eine Nichtanhandnahmeverfügung betreffend die in der Strafanzeige 6 vorgeworfenen Sachverhalte.