SA oder E.________ Ltd betreuten Kunden seit Mitte 2018, und mutmasslich letztmals beim Kauf der besagten Mini-Future im März 2020 (vgl. Strafanzeige 1), Produkte in mehreren Etappen ausgehandelt bzw. strukturiert, wobei Verluste aus Vorgänger-Produkten in Folgeprodukte eingerechnet und zwecks Vertuschung sog. Trade Confirmations und Termsheets mit unwahrem Inhalt ausgestellt worden seien. A.d. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eröffnete gestützt auf die Sachverhalte gemäss den Strafanzeigen 1-4 am 3. September 2020 eine Strafuntersuchung gegen B.________. Der Sachverhalt gemäss Strafanzeige 5 wurde im (vorgenannten) Strafverfahren gegen B._____