C. B.A.________ gelangt mit Beschwerde an das Bundesgericht und beantragt, der Entscheid des Appellationsgerichts vom 8. Dezember 2023 sei vollumfänglich aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Eventualiter seien anstelle der Sicherheitshaft mildere Massnahmen anzuordnen. Das Appellationsgericht hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat sich nicht vernehmen lassen. Erwägungen: