der versuchten schweren Körperverletzung, der einfachen Körperverletzung (leichter Fall), der mehrfachen Drohung, des Hausfriedensbruchs sowie der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig erklärt und zu 32 Monaten Freiheitsstrafe, unter Einrechnung der Untersuchungshaft respektive des vorläufigen Strafvollzugs seit dem 18. August 2022, davon 16 Monate mit bedingtem Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 3 Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 300.- (bei schuldhafter Nichtbezahlung 3 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt. Zudem ordnete das Strafgericht eine Landesverweisung von 7 Jahren mit SIS-Eintrag an. B.A.__