C. A.________ wendet sich mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Er beantragt, der Entscheid vom 22. März 2023 sei hinsichtlich des Nichteintretens auf seinen Antrag auf Parteientschädigung aufzuheben und die Sache sei insoweit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die kantonalen Akten wurden antragsgemäss beigezogen. Erwägungen: