__ einen Strafbefehl wegen Drohung und Beschimpfung und sprach eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 60.-- bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von Fr. 300.-- aus. A.________ erhob Einsprache gegen diesen Strafbefehl. A.d. Mit Verfügung vom 21. Juli 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Baden das Strafverfahren gegen B.________ eingestellt.