A. A.a. Am 1. April 2021 erstattete B.________ gegen seinen Nachbarn A.________ Strafanzeige und warf ihm vor, ihn am 31. März 2021 beschimpft und bedroht zu haben. Gleichentags wurde bei A.________ eine Hausdurchsuchung durchgeführt und er wurde vorläufig bis am nächsten Tag festgenommen. A.b. Im Zusammenhang mit derselben Auseinandersetzung erhob A.________ nach seiner Entlassung am 2. April 2021 seinerseits Strafanzeige gegen B.________ wegen Beschimpfung und Drohung. A.c. Am 26. Juli 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Baden gegen A.________ einen Strafbefehl wegen Drohung und Beschimpfung