Der Tatverdacht beruht auf den Videoaufnahmen der Post, die B.________ bei den vorgeworfenen Tathandlungen zeigen, sowie auf dessen Geständnis und dessen Aussagen, die A.________ belasten. Nachdem B.________ bereits am 10. Juli 2025 in Haft genommen worden war, wurde A.________ am 23. Juli 2025 ebenfalls festgenommen.