Insbesondere fehle vorliegend ein Verzeichnis im Sinne einer detaillierten, lückenlosen und chronologischen Gesamtübersicht betreffend alle tatsächlich getroffenen/durchgeführten Überwachungsmassnahmen (sog. Logbuch). Anhand der zur Verfügung gestellten Datenträger sei auch nicht nachvollziehbar, ob diese Aufzeichnungen vollständig seien, ob also der Verteidigung überhaupt alle tatsächlich aufgezeichneten Gespräche zur Verfügung gestellt worden seien. Überdies würden zu keiner einzigen aktenkundig gemachten Beweiserhebung die notwendigen Informationen vorliegen.