C. A.________ beantragt mit Beschwerde in Strafsachen, das obergerichtliche Urteil sei vollumfänglich aufzuheben und das Verfahren gegen ihn sei einzustellen, eventualiter sei er vollumfänglich freizusprechen. Eventualiter sei das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich aufzuheben und das Verfahren sei an die Vorinstanz zurückzuweisen. Ausserdem ersucht er um unentgeltliche Rechtspflege. Das Bundesgericht hat die kantonalen Akten, aber keine Vernehmlassungen eingeholt. Erwägungen: