B. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte A.________ am 27. November 2019 wegen mehrfachen Verbrechens gegen das BetmG im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. c und d in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 lit. a und bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Auf Berufung von A.________ hin bestätigte das Obergericht des Kantons Zürich am 31. August 2021 das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich.