A. Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich wirft A.________ vor, im Zeitraum von Ende 2016 bis Mitte 2017 im Grossraum U.________, teils alleine, teilweise in Mittäterschaft, mehrfach Betäubungsmittel unbefugt veräussert, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr gebracht sowie mehrfach Betäubungsmittel unbefugt besessen, erworben oder auf andere Weise erlangt zu haben.