gleichzeitig wies er ein Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung ab. Rayane Dganate hat beim Bundesgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Er beantragt, die angefochtene Verfügung aufzuheben und ihn umgehend aus der Haft zu entlassen. Für das Verfahren vor dem Haftrichter sei ihm sein damaliger Vertreter als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizugeben. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: 3. In verfahrensrechtlicher Hinsicht rügt der Beschwerdeführer, der Haftrichter habe ihm in Verletzung der Minimalgarantien von Art. 4 BV die unentgeltliche Rechtspflege verweigert.