Die Fähigkeitsprüfung kann dem Bewerber ausnahmsweise ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Fähigkeit zur Berufsausübung in anderer Weise einwandfrei festgestellt ist... ." bb) Eine Bewilligungspflicht für die Ausübung eines Berufes ist ein schwerer Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit und bedarf einer formell-gesetzlichen Grundlage ( BGE 104 Ia 196 E. 3b S. 200; vgl. BGE 115 Ia 277 E. 7a S. 288). Das schliesst nicht aus, dass das formelle Gesetz sich auf die Regelung der Grundzüge beschränkt und die nähere Ausgestaltung der Einzelheiten einer nachgeordneten Instanz überlässt ( BGE 115 Ia 277 E. 7a S. 288).