"1Die Ersatzbeiträge werden von der Gemeinde für die Erstellung, Erneuerung und Ausrüstung von öffentlichen Schutzbauten, insbesondere von öffentlichen Schutzräumen, verwendet. Sind in einer Gemeinde die vorgeschriebenen öffentlichen Schutzbauten erstellt und ausgerüstet, so kann der Kanton die Verwendung der Ersatzbeiträge für weitere Zivilschutzmassnahmen freigeben. 2Die einer Gemeinde von den Hauseigentümern entrichteten Ersatzbeiträge sind bei der Erstellung, Erneuerung und Ausrüstung der nächsten öffentlichen Schutzbaute von den beitragsberechtigten Kosten abzuziehen.