Massnahmen in den Gebieten, in denen die Primärschadstoffe erzeugt werden, bei Überschreitung der massgeblichen Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung bei mindestens zwei Messstationen: - Aufruf zum sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen und umweltgefährdenden Stoffen; - Verfügung, dass keine privaten Motorfahrzeuge ohne Katalysator verkehren dürfen. 4) Weitere Massnahmen in diesen Gebieten bei Überschreitung der massgeblichen Immissionsgrenzwerte um mehr als einen Drittel: - in der kalten Jahreszeit die Raumtemperaturen in Haushaltungen und öffentlichen Gebäuden auf max. 20oC festsetzen; - Reduktion des Strassenverkehrs gemäss obiger Ziff.