Vorausgesetzt wird dabei allerdings, dass sich die in den früheren Urteilen entwickelten individuell-konkreten Normen per analogiam auf den vorliegenden Fall übertragen lassen. f) aa) Im Fall, welchen das Obergericht des Kantons Zürich am 19. Oktober 1978 entschied (Urteil in ZR 78 Nr. 57 publiziert), wurden in einem Rechtshilfeverfahren die Papiere bei einer Bank in Zürich, deren Mitarbeiter nicht angeschuldigt waren, beschlagnahmt; die Angeschuldigten, welche in Deutschland wohnten, verlangten, als Partei im Entsiegelungsverfahren zugelassen zu werden.