Die Bezirksanwaltschaft II für den Kanton Zürich führt gegen Rechtsanwalt X. eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Betrug. Am 11. Juli 1995 wurde in seiner Anwaltskanzlei eine Hausdurchsuchung durchgeführt, wobei umfangreiche Unterlagen sichergestellt wurden. X. verlangte, die Unterlagen seien zu siegeln. Die Bezirksanwaltschaft II für den Kanton Zürich wies das Gesuch mit Verfügung vom 18. Juli 1995 ab. Ein von X. eingereichter Rekurs wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich am 16. August 1995 abgewiesen.