Vorliegend umfassen die Akten, in welche die Beschwerdeführerin Einblick hatte: - die schriftlich gestellte Prüfungsaufgabe, - ihre eigene schriftliche Prüfungsarbeit, - ein von der Expertin ausgearbeitetes Lösungsschema, - eine 2 1/2seitige schriftliche Beurteilung der Arbeit der Beschwerdeführerin durch die Expertin, wobei für jede einzelne Teilfrage eine Kurzbeurteilung erfolgt. Aufgrund dieser Unterlagen ist es möglich, die Prüfungsbewertung nachzuvollziehen. Es ist Punkt für Punkt ersichtlich, wie die Prüfungsarbeit aufgrund des Lösungsschemas beurteilt wurde. Dieser Vergleich zwischen Prüfungsarbeit und Lösungsschema ist die wesentliche Grundlage der Bewertung.