Stimmrechtsbeschwerde bei Wahlen und Abstimmungen (...) (2) Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Stimmrechtsbeschwerde innert 3 Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 10. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. (3) In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage seit dem Abstimmungstag. (...) § 163. Beginn der Beschwerdefrist (1) Die Beschwerdefrist für Stimmrechtsbeschwerde beginnt wie folgt zu laufen: