Die Sprachenfreiheit schützt einerseits den einzelnen persönlichkeitsbezogen im Gebrauch seiner eigenen Sprache und ermöglicht andererseits sprachlichen Minderheiten die Verwendung ihrer Sprache (MALINVERNI, a.a.O., Rz. 12; CHARLES-ALBERT MORAND, La liberté de langue, BGE 121 I 196 S. 199 in: Mélanges André Grisel, S. 170). Damit steht das gebietsbezogene Prinzip der Amtssprache in einem gewissen Gegensatz (MALINVERNI, a.a.O., Rz. 16). Das Territorialitätsprinzip garantiert demgegenüber die überkommene sprachliche Zusammensetzung und erlaubt Massnahmen, um die überlieferten Grenzen der Sprachgebiete und deren Homogenität zu erhalten;