application dans la législation et la pratique, in: Amtliches Tagblatt der Sitzungen des Grossen Rates des Kantons Freiburg, TGR 1992 S. 2813 ff., insbes. S. 2819 ff.). b) Das Territorialitätsprinzip steht mit der Sprachenfreiheit in einem vielseitigen, sowohl gleich- als auch gegenläufigen Spannungsverhältnis (JÖRG PAUL MÜLLER, Die Grundrechte der schweizerischen Bundesverfassung, Bern 1991, S. 84). Die Sprachenfreiheit schützt einerseits den einzelnen persönlichkeitsbezogen im Gebrauch seiner eigenen Sprache und ermöglicht andererseits sprachlichen Minderheiten die Verwendung ihrer Sprache (MALINVERNI, a.a.