OGer TG in SJZ 62/1966, S. 160 f.). d) Schliesslich übersieht die Beschwerdeführerin, dass sich der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten wesentlich von den Staatsverträgen unterscheidet, die - wie insbesondere die Haager Zivilprozessrechts-Übereinkunft (SR 0.274.12; die Vereinigten Staaten sind diesem multilateralen Vertrag bisher nicht beigetreten) - den Kautionsgrund des fehlenden inländischen Wohnsitzes im Verhältnis zwischen den einzelnen Vertragsstaaten beseitigen.