klage schon im Kollokationsplan über die Zulassung oder festgestellte, wieder auflebende Forderung die konkurs- Abweisung der dann wieder auflebenden Forderung aus- mässige Dividende aus dem Ergebnis des Anfechtungsspricht und dadurch jedem Beteiligten die Gelegenheit prozesses vorweg zuzuwenden. gibt, die Frage durch einen Kollokation<;prozess dem zuständigen Richter zum Entscheide vorzulegen. Allerdings können dann diese beiden Klagen - der Kollokations- • •• und der Anfechtungsstreit - nicht nebeneinander geführt werden, da der erstere im Falle der Abweisung des