Immerhin hat ein von Wir laden Sie daher ein, die Konkursämter ihres Kander Schuldbetreibungs- und Konkurskammer jüngst be- tOllS dahin zu instruieren, dass sie in allen Fällen, wo handelter Fall doch gezeigt, dass die Ausschaltung des in einem Konkurs die Tilgung einer Forderung an den Kollokationsverfahrens für die wieder auflebende For- Kridaren nach den Grundsätzen der Art. 287-288 angederung unter Umständen zu einer nicht in allen Teilen fochten wird, im Sinne der vorstehenden Ausführungen befriedigenden Situation führen kann. Diese Schwierig- vorzugehen und ohne besonderes Begehren des Anfech-