notwendig. Denn schen diesem und der Summe, auf welche der Anfech- im Falle der Gutheissung der Anfechtungsklage kann tungsbeklagte als gewöhnlicher Konkursgläubiger An- der Anfechtul1gsbeklagte seinen Dividendenanspruch, spruch hat, zu betrachten sei. auch wenn er im Prozesse die Kompensationseill- I