Es wird daher der Kollodas durch die Anfechtungsklage erstrittene neue Masse- kationsstreit bis zum Austrag des Anfechtungsprozesses vermögen in erster Linie zur Deckung des Dividenden- einzustellen sein. Dagegen erscheint, wenn so vorgeanspruchs des Anfechtungsbeklagten zu verwenden und gangen wird, eine Sistierung der Verteilung und ein als Prozessgewinn in diesen Fällen nicht der volle Betrag Aufschub des Konkursschlusses bis zur Erledigung des der getilgten Forderung, sondern nur die Differenz zwi- Anfechtungsprozesses nicht mehr. notwendig.