AS 41 1Il - 1915 17 Kreisschfeiben des Bundesgerichts über Schuldbetreibung und Konkurs. J'I;(. 43. 243 dende eier Allfecbtungsklage als Einrede entgegenzuhal ten. Das Bundesgericht hat damit ausgesprochen, dass letzteren gegenstandslos wird. Es wird daher der Kollodas durch die Anfechtungsklage erstrittene neue Masse- kationsstreit bis zum Austrag des Anfechtungsprozesses vermögen in erster Linie zur Deckung des Dividenden- einzustellen sein.