stehen, sind durch die Gerichtspraxis noch nicht abge- zu verlangen. klärt und müssen daher ausser Berücksichtigung bleiben Da es nUll aber nicht vom Belieben des Anfechtungs- -erhält der Anfechtung~beklagte mit der Rückgabe klägers bezw. von dem Umstande, ob die Masse oder des zur Tilgung seiner Forderung anfechtbar Empfan- einzelne Konkursgläubiger nach Art.