Dann kann es, 48. Itreisschreiben Nr.10 vom 9. Juli 1915. Gegenstand: XoI- selbst wenn die Konkursmasse diesen Gläubigern zur Klageanhebung eine peremptorische Frist setzt, doch lokation der gemäss Art. 291 SchXG wieder in Itraft tretenvorkommen, dass der Konkurs geschlossen wird, bevor den Forderung des Anfechtungsbeklagten. der Anfechtungsprozess rechtskräftig erledigt ist.