da surveillance Falle, ohne sein Verschulden, schlechter gestellt als die sur la poursuiLe pour deLtes et Ia faiIliLe. andern Gläubiger. Noch schlimmer wird seine Stellung, wenn die Masse, wie es sehr häufig geschieht, die Durchführung des Anfechtungsprozesses gemäss Art. 260 des Gesetzes einzelnen Gläubigern überlässt. Dann kann es, 48. Itreisschreiben Nr.10 vom 9. Juli