N~ 48. 241 240 Kreisschreiben des Bundesgerichts Kollokation der wiederauflebenden Forderung zu ver langen. Sind bereits Abschlagszahlungen an die Konkursgläubiger erfolgt, so kann er allerdings nach dem Entscheide Kreisschreihen des Bundesgerichts an die kantonalen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 10. Juli AufsichLsbehörden über Schuldbetreibung u. Konkurs.