bei der Grundpfandverwertung nicht berücksichtigt wer- der sich einen Inhaberpfandtitel - Gült oder Schuldbrief den sollen, so kann diese Vorschrift nicht entgegen ihrem _ vorn Grundeigentümer verpfänden liess, - ein vom klaren Wortlaut auch auf sol ehe Fälle angewendet Gesetzgeber gewiss nicht gewolltes, dem Charakter .des werden, in welchen der Eigentümer über die betreffende Schuldbriefs und der Gült als verkehrsfähiger PapIere Pfandstelle durch Verpfändung des Titels ver füg t hat, direkt widersprechendes Resultat. . die Pfandstelle also nicht mehr « leer » ist.